Rückforderungen nach Insolvenz

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Einer Ihrer Kunden meldet Insolvenz an. Unter bestimmten Umständen kann der Insolvenzverwalter nun an Sie geleistete Zahlungen anfechten und zurückfordern, um sie in die Insolvenzmasse einfließen zu lassen.

Hierdurch werden Sie plötzlich mit Ansprüchen aus Zahlungen konfrontiert, die Sie bereits längst für abgeschlossen gehalten haben. An dieser Praxis konnte auch die im April 2017 vorgenommene Reform des Anfechtungsrechts nicht wirklich etwas ändern.

Was heißt das für Sie als Gläubiger? Durch die Anfechtungen leben Ihre schon bezahlten Forderungen wieder auf. Auch wenn die Rückforderungen nun auf vier Jahre beschränkt sind, können sie in ihrer Höhe ein Vielfaches des Kreditlimits Ihrer Warenkreditversicherung umfassen und so unter Umständen Ihre Liquidität und Solvenz gefährden.

Schutz bietet hier eine Anfechtungsversicherung. Mit ihr sichern Sie zusätzlich die Ausfälle aus Insolvenzanfechtungen ab, wenn durch diese das Kreditlimit Ihrer Hauptversicherung überschritten wird. Die Insolvenzanfechtungspolice kann singulär oder als Zusatz zur Warenkreditversicherung abgeschlossen werden.

Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre Warenkreditversicherung ausreicht, um Sie gegen Insolvenzanfechtungen zu schützen oder ob eine Zusatzversicherung sinnvoll wäre.