Das bislang geltende Insolvenzanfechtungsrecht wurde im ersten Quartal 2017 reformiert. Ziel der Neuregelung ist es, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und so die bis dato ausufernden Rückzahlungsanforderungen der Insolvenzverwalter zu stoppen.
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt! Mitnichten: Trotz umfangreicher Änderungen bleibt das Anfechtungsrisiko für Sie als Gläubiger unvermindert hoch, da viele "punktuellen Nachjustierungen" praxisuntauglich sind.
Sie möchten wissen, ob Sie nach der Neuregelung des Insolvenzanfechtungsgesetzes richtig und ausreichend abgesichert sind? Dann kontaktieren Sie uns! Wir nehmen gerne eine kostenfreie Analyse vor.
Das bislang gültige Insolvenzanfechtungsrecht belastete den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit erheblichen Rechtsunsicherheiten. Am 29.09.2015 hat nun die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz beschlossen. Dadurch soll die Praxis der Vorsatzanfechtung für den Geschäftsverkehr wieder kalkulier- und planbarer werden.
Mit dieser Neujustierung dürfte sich die Brisanz der Insolvenzanfechtung für Unternehmen weitestgehend entschärft haben. Lesen Sie hier die komplette Pressemitteilung des BMJV.