Betriebliche Altersvorsorge


Betriebliche Versorgungswerke:
Umfangreiche Gesetzeseinführungen, wie das Altersvermögensgesetz (AvmG) und das  Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), haben der betrieblichen Altersvorsorge, im System der sozialen Sicherung in Deutschland, eine herausragende Stellung gegeben. Hierzu gehört insbesondere der Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung.

Für das Unternehmen stellt sich dabei die Frage, wie dieser Anspruch auf Entgeltumwandlung oder auch weitgehende Bereiche der betrieblichen Altersvorsorge mit einem betrieblichen Versorgungswerk erfüllt werden können, ohne unnötige Kosten- und Haftungsrisiken zu erzeugen.

Diese Kosten- und Haftungsrisiken ergeben sich unmittelbar aus:

  • dem Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge,
     
  • dem Versicherungsunternehmen und letztlich
     
  • dem Berater.

Wir überprüfen regelmäßig Ihr Versorgungswerk und passen es an sich verändernde Rahmenbedingungen an. Dabei beschränken wir uns nicht nur auf rechtliche Änderungen, sondern berücksichtigen auch Ihre personalpolitischen Ziele.

Als Ergebnis unserer Zusammenarbeit entsteht ein Versorgungskonzept, das sowohl die Risiko- und Kostengesichtspunkte des Unternehmens berücksichtigt, als auch das Unternehmen im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter stärkt.
 
 
 

 

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