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Führerscheintausch

Relevanz und Auswirkungen auch für Unternehmen und Flottenbetreiber

Kfz

26.03.2026
Führerscheintausch

Bis zum 19.01.2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die Umtauschpflicht betrifft alle Fahrererlaubnisklassen, auch den Motorradführerschein. Nach EU-Richtlinie sollen damit alle Führerscheine einheitlich und fälschungssicher werden.

Der neue EU-Führerschein ist zeitlich befristet, d.h., Passfoto und Personendaten werden regelmäßig aktualisiert. Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig – danach müssen auch sie erneuert werden. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht erforderlich.

Bei einer Kontrolle kann der abgelaufene Führerschein ein Verwarngeld von 10,- € nach sich ziehen. Zusätzlich kann es zu Problemen im Grenzverkehr, bei internationalen Reisen oder Mietwagenbuchungen kommen.

Einfluss auf den Versicherungsschutz?

Direkte Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung gibt es nicht. Ein abgelaufenes Führerscheindokument führt nicht zum Verlust des Kfz-Versicherungsschutzes. Entscheidend ist immer, dass eine gültige Fahrerlaubnis besteht.

Wir haben allerdings bereits die Erfahrung machen müssen, dass eine Schadenfreiheitsrabattübertragung von einer Person auf eine andere nicht durchgeführt wurde, weil die übernehmende Person kein gültiges Führerscheindokument mehr vorweisen konnte.

Der Blick auf das Ausstellungsdatum des eigenen Führerscheins ist daher dringend zu empfehlen. Das gilt auch für Dienstwagennutzer und alle, die (regelmäßig) einen Mietwagen nutzen wollen oder ins Ausland fahren.

Unternehmen und/oder Flottenbetreibern empfehlen wir, bei der jährlichen Führerscheinkontrolle auch zu überprüfen, ob die Dokumente der Mitarbeitenden noch Gültigkeit haben oder sogar kurzfristig getauscht werden müssen, bevor Fahrten möglich sind. 

Für den Umtausch gelten folgende Fristen: 

Ausstellungsjahr Frist
vor 1999

bereits abgelaufen (bis 19.01.2025)

1999-2001             

bereits abgelaufen (bis 19.01.2026)
2002-2004

bis 19.01.2027

2005-2007 bis 19.01.2028
2008  bis 19.01.2029
2009    bis 19.01.2030
2010  bis 19.01.2031
2011  bis 19.01.2032
2012-18.01.2013

bis 19.01.2033

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Führerscheintausch
Heike Hehmann
Leitung Team Kraftfahrt
ARTUS Osnabrück