Die allgemeine Inflationsrate lag laut dem Statistischen Bundesamt im März 2024 bei 2,2 % und war damit so niedrig wie zuletzt im Mai 2021 - beeinflusst durch nachlassende Preise für Energie und Nahrungsmittel. Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Versicherungsbranche sind aber trotzdem wahrnehmbar.
In der Versicherungsbranche ist die Inflation vor allem an den Beiträgen spürbar, aktuell hilft sie aber höchstens, aktute Preissteigerungen auszugleichen. Zunehmende Klima- und Großschäden tun ihr Übriges dafür, dass die Schadenverläufe trotz allem angespannt bleiben. Wir nehmen unter die Lupe, was das für unsere Kunden im Detail heißt.
Kostensteigerungen in der Kfz-Versicherung
Die Kosten für Reparaturen sowie Lohnkosten steigen weiterhin, deswegen sprechen wir von einer anhaltenden Schadeninflation. Bildlich wird dies bei einem Blick auf die Zahlen der Kfz-Versicherer. Laut dem Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) stiegen die Preise für PKW-Ersatzteile bedeutend schneller als der Verbraucherpreis-Index. Wo ein Fahrzeugschaden im Jahr 2013 durchschnittlich noch 2.400 € kostete, waren es 2023 bereits 3.700 €. Künftig rechnen wir mit leichter Entspannung und trotzdem sind die eingefahrenen Verluste erheblich. Allein die Kfz-Versicherer werden im Jahr 2023 für jeden eingenommen Euro voraussichtlich 1,10 € wieder ausgegeben haben.
Der Blick auf die Sachversicherung
Die Schadeninflation findet sich nicht nur in der Kfz-Versicherung wieder, sondern auch im Bereich der sonstigen Sachversicherung. So zum Beispiel in der Wohngebäudeversicherung. Für zerstörte und zum Neuwert versicherte Wohngebäude ersetzt der Versicherer üblicherweise die ortsüblichen Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Da der ortsübliche Wiederaufbauwert versichert ist, muss die Prämie jährlich inflationsbedingt mittels eines so genannten Anpassungsfaktors an den aktuell gültigen Wert angepasst werden. Steigende Baupreise und Lohnkosten bestimmen diesen Faktor folglich. Lag der Anpassungsfaktor im Jahr 2021 bei 2,6 %, waren es im Jahr 2022 bereits 5,5 %. Im Jahr 2023 gar 14,7 % und im Jahr 2024 ist er wieder leicht gesunken 7,5 % (GDV).
Wieso Versicherer ihre Liquidität beweisen müssen
Solveny II, gesetzliche Vorgaben zur Solvabilität von Versicherungsunternehmen, regelt unter anderem die Kalkulation der sogenannten versicherungstechnischen Rückstellungen. Kommt es zu Versicherungsschäden, werden Zahlungen oft nicht sofort fällig und sind daher unter besonderen Bestimmungen zurückzustellen. Ändert sich das (Schaden-)Preisniveau, sind die bestehenden Rückstellungen anzupassen. Es liegen dementsprechend Schäden vor, die bereits eingetreten aber noch nicht ausgezahlt sind und sich inflationsbedingt im Verlauf verteuern.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schaut den Versicherern sehr genau auf die Finger, da zu geringe Rückstellungen die Zahlungsfähigkeit der Versicherer positiver wirken lassen, als sie es tatsächlich sind. Steigende Rückstellungen belasten das Gesamtergebnis und stellen, wie sollte es anders sein, die Angemessenheit der Beiträge in Frage.
Was ARTUS für Sie tut
Die volkswirtschaftlichen Herausforderungen, die durch die Inflation zu tragen kommen sind nicht zu übersehen und treffen auch die Versicherungsbranche. Unsere Position am Markt sowie unsere guten Kontakte zu Versicherern und vielen Partnern wirken sich aber positiv für unsere Kunden aus. Zwar können wir Preissteigerungen nicht gänzlich von ihnen abwenden, wir sind aber dennoch bemüht, diese so gering wie nur möglich zu halten. Wie wir das machen? Zum Beispiel durch eigene Wordings und Partnerschaften oder Verträge, die unseren Kundenunternehmen zugutekommen. Als ARTUS Kunde profitieren Sie ab der ersten Stunde von unserem Know-how und unseren Leistungen – ganz egal, in welcher wirtschaftlichen Lage wir uns derzeit befinden, wir sind immer für Sie da!