Pflichtversicherungen – ein Thema, das Unternehmer nicht unterschätzen sollten
/ Pflicht ist nicht gleich perfekt
Zum Schutz Dritter

Pflichtversicherungen sind in vielen Bereichen unseres Alltags zur Selbstverständlichkeit geworden. Doch gerade für Unternehmen sind sie mehr als ein bürokratisches Muss – im Gegenteil: Sie sind ein zentrales Element der Risikovorsorge und Haftungsvermeidung. Auch wenn eine Pflichtversicherung erst mal suggeriert, dass Versicherungsnehmer keine Wahl haben, gibt es große Unterschiede zwischen den Umfängen, auch wenn die Versicherungen nicht freiwillig abgeschlossen werden.
Haftpflicht als zentrales Element
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist das bekannteste Beispiel: Ohne sie gibt es keine Zulassung für den Straßenverkehr. Wer auf der Zulassungsstelle die Versicherungsnummer nicht vorweisen kann, kann sein Auto an diesem Tag nicht anmelden. Der Gedanke hinter der Kfz-Haftpflicht ist universell: der Schutz Dritter steht im Fokus. Was passiert, wenn ein Unfallverursacher eines Ihrer Firmenfahrzeuge rammt und einen Schaden verursacht? Im schlimmsten Fall bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Ein Szenario, das dank der Versicherungspflicht meist verhindert wird. Als Geschädigter können Sie Ihren Schaden direkt bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. Wussten Sie das?
Das Prinzip der Pflichtversicherung zieht sich durch verschiedene Berufsgruppen: Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater etc. sind sogar gesetzlich verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Warum? Weil schon kleine Fehler, darunter auch Beratungsfehler – großen Schaden anrichten können. Betroffene Dritte müssen dann entschädigt werden.
Spezialrisiken – wenn es um viel geht
Besonders deutlich wird die Bedeutung von Pflichtversicherungen in Hochrisikobereichen, wie beispielsweise beim Contergan-Skandal in den 1950er Jahren. Es handelt sich um einen der größten Arzneimittelskandale der Geschichte. Er war mit Treiber für eine schärfere Arzneimittelgesetzgebung. Heute ist nicht nur das Zulassungsverfahren geregelt, auch die Haftung und die Deckungsvorsorge sind strikt reguliert. Mittlerweile müssen auch Probanden im Rahmen medizinischer Forschung verpflichtend abgesichert werden, soweit es um die klinische Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten geht.
Ähnlich verhält es sich auch bei Atomkraftwerken oder medizinischen Strahlenanlagen, die Schäden bei Dritten verursachen können. Auf Grund der hohen Risiken und potenziell enormen Schäden arbeiten Versicherer gerne mit Pool-Lösungen: Sie verteilen das Risiko auf mehrere Schultern. Im Schadenfall erhalten Geschädigte dann Leistungen mehrerer Versicherungsgesellschaften.
Pflicht bedeutet nicht maximaler Schutz
Was viele vergessen ist, dass eine Pflichtversicherung nicht automatisch optimaler Schutz bedeutet. Der Gesetzgeber gibt nur das Minimum vor. Unternehmen mit komplexen Strukturen oder höheren Risiken brauchen aber eine passgenaue Versicherung und kein Produkt von der Stange. Als Ihr Makler analysieren wir genau, welche Deckungslücken in Ihren aktuellen Verträgen bestehen und sorgen dafür, dass Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen an eine Pflichtversicherung erfüllen, sondern gleichzeitig die maximale und vor allem passende Deckung für Ihr Unternehmen erhalten. Gemeinsam mit Ihnen erweitern wir die gesetzlichen Pflichten sinnvoll zu Ihrem Vorteil. Eine Pflichtversicherung stellt den Anfang dar – zur Deckung eines vorgeschriebenen Minimums, nicht aber zur Deckung eines individuellen Risikos. Wir legen viel Wert darauf, dass aus Pflicht echter Schutz wird.
Pflichtversicherungen für Elementarschäden?
Immer wieder werden von Politik und Privatpersonen mögliche Pflichtversicherungen für Elementargefahren diskutiert – nicht zuletzt durch extreme Wetterereignisse wie es im Ahrtal der Fall war. Bei Elementargefahren ist es gerade so, dass es um Eigenschäden geht und nicht Dritte gefährdet sind. Deswegen ist noch unklar, ob eine Pflichtversicherung verfassungskonform wäre. Der Druck steigt, denn in den meisten Fällen springt die Politik ein, um für Schäden aufzukommen. Eine verpflichtende Elementargefahrenversicherung könnte an dieser Stelle Abhilfe schaffen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) plädiert für eine Opt-out-Lösung, bei der jeder Eigentümer eines Gebäudes automatisch ein Angebot für eine Versicherung erhält, dass er aktiv ablehnen muss, wenn er es nicht in Anspruch nehmen möchte. Noch ist unklar wie sich diese Debatte entwickeln wird. Als Makler sehen wir es jedoch als unsere Pflicht an, umfassend zu beraten und zu prüfen, ob und wann eine Elementargefahrenversicherung für unsere Kunden sinnvoll ist – auch bevor sie möglicherweise Pflicht werden könnte.
Wir sind für Sie da – und freuen uns, Ihre individuellen Anliegen zu besprechen.