Phantomfrachtführer
Aktuelle Betrugsmaschen & Zusammenhänge mit IT-Sicherheitsvorfällen
Verkehrshaftung

Sogenannte Phantomfrachtführer sind ein aktuelles Betrugsphänomen im Straßengüterverkehr. Dabei verschaffen sich Täter Transportaufträge, übernehmen die Ware und liefern sie nicht wie vereinbart beim Empfänger ab. Stattdessen verschwindet die Ladung auf unbekanntem Weg. Nach der Übernahme der Ware sind die Täter häufig nicht mehr erreichbar. Teilweise treten sie unter frei erfundenen Unternehmensdaten auf, teilweise missbrauchen sie die Identität tatsächlich existierender Unternehmen. Fakt ist: Die Phantomfrachtführer verschwinden und der beauftragende Spediteur oder der Auftraggeber der zu transportierenden Ware bleibt auf dem Schaden sitzen.
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) verschwinden jährlich fast 26.000 LKW-Ladungen. Die Warenschäden belaufen sich auf rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr, nochmal 9 Millionen Euro entstehen durch Folgeschäden, wie beispielsweise Konventionalstrafen, Umsatzeinbußen oder Produktionsausfälle, resultierend aus gestohlener Ware.
Die Versicherer wollen ihre Bedingungen verschärfen und der GDV hat bereits die Musterbedingungen der Verkehrshaftungsversicherung angepasst. Für die Schadenregulierung bedeutet das: Es wird künftig noch genauer darauf ankommen, welche Obliegenheiten dem jeweiligen Bedingungswerk zu Grunde liegen.
Mögliche Haftungsszenarien
Beauftragt der Spediteur für die Durchführung des Transports einen vermeintlich regulären Frachtführer, der tatsächlich als Phantomfrachtführer agiert, und übergibt ihm die Ware, kann der Kunde, dem die Ware gehört, bei einem Verlust der Ware Schadensersatzansprüche gegen den Spediteur geltend machen.
Durch die Verkehrshaftungsversicherung ist die gesetzliche und vertragliche Haftung des Spediteurs beziehungsweise Frachtführers gedeckt (z. B. Landungsverlust). Wichtig ist jedoch, dass die Verkehrshaftungsversicherung nicht automatisch jeden Betrugsschaden ersetzt, nur weil die Ware verschwunden ist. Vielmehr wird zunächst geprüft, ob überhaupt eine Haftung des Spediteurs besteht, ob er den Phantomfrachtführer ordnungsgemäß ausgewählt hat, ob der Einsatz des Subunternehmers zulässig war, ob grobe Fahrlässigkeit oder ein Organisationsverschulden vorliegt, ob Ausschlüsse – etwa für bewusstes oder wissentliches Fehlverhalten – greifen und welche Haftungsbegrenzungen zu berücksichtigen sind.
Betrugsfälle können für die betroffenen Unternehmen nur schwer zu bewältigen sein. Wir empfehlen Spediteuren und Frachtführern daher vor allem, auf Prävention zu setzen, um das Eintreten von Schäden zu minimieren. Im Schadenfall bleibt die Verkehrshaftungsversicherung jedoch ein wichtiger Baustein.
Phantomfrachtführer und IT-Sicherheitsvorfälle
Als Makler wollen wir unsere Kunden mit einem umfassenden Konzept unterstützen – wir analysieren gemeinsam, wie Ihr Risiko aussieht und welche Bausteine sich für Ihre Situation besonders anbieten. Neben der Verkehrshaftung empfehlen wir auch immer über eine Cyberdeckung, so wie vor dem Hintergrund zunehmender Betrugsfälle über eine Vertrauensschadendeckung nachzudenken.
In manchen Fällen kann der Betrug mit einem IT-Sicherheitsvorfall auf eigenen Systemen verbunden sein: ein übernommenes Postfach, ein kompromittierter Frachtenbörsen-Zugang, ein manipuliertes Transportmanagementsystem – hier kommt die Cyberversicherung ins Spiel. Sie kann die Folgen des zugrunde liegenden IT-Sicherheitsvorfalls abdecken, etwa Kosten für IT-Forensik, die Wiederherstellung betroffener Systeme, rechtliche Beratung und Krisenkommunikation. Das parallele Bestehen von Verkehrshaftung-, Vertrauensschaden- und Cyberdeckung kann in Betrugsfällen dieser Art Lücken schließen und bietet Spediteuren im Schadenfall mehr Schutz als eine reine Verkehrshaftung. Die Kombination aus allen drei Deckungen bietet Spediteuren die umfangreichste Absicherung.
Gerne prüfen wir Ihre Risiken und beraten Sie, welche Deckungen sich für Sie lohnen. Sprechen Sie uns gerne an.

