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Rückerstattungen für US-Zölle möglich

/ Wann Unternehmen tätig werden können

International

18.06.2026
US-Zölle

Bereits seit April sind Rückerstattungen für sogenannte reziproke Zölle möglich, die die USA erhoben hatten. Wer diese Zölle unrechtmäßig gezahlt hat, kann sie seit dem 20. April 2026 aktiv zurückfordern – eine automatische Erstattung erfolgt nicht.

Wie es dazu kam: Der US Supreme Court erklärte am 20. Februar 2026 in einem wegweisenden 6:3-Urteil, dass der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) dem Präsidenten keine Befugnis zur Erhebung von Zöllen verleiht. Die betroffenen Zölle waren von Präsident Donald Trump im Rahmen des sogenannten „Liberation Day" im April 2025 verkündet worden und sollten auf diesem Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 basieren – eine Rechtsgrundlage, die das Gericht nun verworfen hat. Das U.S. Court of International Trade (CIT) bekräftigte daraufhin am 4. März 2026 die Rückerstattungspflicht. Die Zollsätze variierten je nach Herkunftsland: Während der globale Basissatz bei zehn Prozent lag, waren deutsche Exporteure als EU-Mitglied mit einem reziproken Zollsatz von 15 Prozent belastet.

Gehören Sie zu den Unternehmen, die diese Zölle bereits gezahlt haben?

Dann lohnt es sich dringend zu prüfen, ob Sie von einer Rückerstattung profitieren können. Wichtig dabei: Nur dasjenige Unternehmen, das die Zölle tatsächlich gezahlt hat, kann diese auch zurückfordern – in den meisten Fällen ist das der sogenannte „Importer of Record" (IOR), also der US-Importeur. Deutsche Exporteure fallen nur darunter, wenn sie offiziell als IOR geführt werden. Ist das nicht der Fall, müssen Sie jedoch nicht zwingend auf die Rückzahlung verzichten: Die Abwicklung muss dann über Ihren US-Importeur oder dessen Zollagenten erfolgen. Laut IHK ist es besonders wichtig, genau hinzuschauen, wenn Preise aufgrund der eingeführten Zölle angepasst wurden – unter Umständen sind dann individuelle Absprachen zwischen den Handelspartnern notwendig.

 

Die Rückerstattung erfolgt über das neue digitale Verfahren „CAPE" (Consolidated Administration and Processing of Entries), das die U.S. Customs and Border Protection (CBP) am 20. April 2026 als erste Phase im ACE-Portal (Automated Commercial Environment) gestartet hat. Das Verfahren ermöglicht eine vereinfachte und gebündelte Bearbeitung der Rückerstattungsanträge inklusive Zinsen. Voraussetzung ist unter anderem ein aktives Konto im ACE-Portal der US-Zollbehörde sowie die Hinterlegung von Bankdaten. Anträge können ausschließlich vom IOR oder einem bevollmächtigten Zollagenten gestellt werden – eine automatische Rückerstattung findet nicht statt.

Unserer Einschätzung nach können die Rückzahlungen für betroffene Importeure und Unternehmen einen erheblichen Liquiditätsschub bedeuten. Auf diesem Weg gelangen Sie zu ungeplant freigewordenem Kapital – was sich positiv auf Ihre Liquidität, Ihre Bonität und damit auch auf Ihre Geschäftsbeziehungen auswirken kann.

Haben Sie schon geprüft, ob Ihr Unternehmen für eine Rückerstattung infrage kommt?

Handeln Sie am besten jetzt und klären Sie, an wen Sie sich wenden müssen oder ob Sie die Rückforderung direkt selbst anmelden können. Unterstützung erhalten Sie bei der IHK oder bei ausländischen Handelskammern wie der AHK New York. Die IHK empfiehlt Unternehmen, die selbst aktiv werden, eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen.

Als Versicherungsmakler haben wir das Weltgeschehen für Sie im Blick – auch wenn es, wie in diesem Fall, nicht direkt um Ihre Versicherungspolicen geht. Wir möchten, dass Sie sich Ihrer Risiken stets bewusst sind und auch Chancen wahrnehmen, die Ihnen sonst vielleicht entgehen.

Sie haben noch kein Geschäft mit den USA gemacht, interessieren sich aber dafür?
Dann sprechen Sie uns gerne an. Durch unsere Mitgliedschaft im Netzwerk der US Business Partners verfügen wir über erstklassige Kontakte, die Unternehmen beim Einstieg in den US-Markt unterstützen.

US-Zölle
Arnold Birli
Leiter Kundenbetreuung International
ARTUS Friedrich Ganz