Über 12.000 Architekten-/ und Ingenieurbüros vertrauen uns...

... weil spezielle Themen ein spezielles Wissen erfordern und die Risikoabsicherung immer komplexer wird. Deshalb sind wir als Spezialmakler von der Beratung bis zum eigenen Schadensmanagement für Sie da. Und das seit über 50 Jahren: Fair, auf Augenhöhe und auch deshalb mit besten Verbindungen zu den Architektenkammern - ausgezeichnete Konditionen inklusive.

Vertrauen ist wichtig, Erfahrung unverzichtbar: Machen Sie sich auf den folgenden Seiten gleich selbst ein Bild davon, wie wir Ihnen mit unserem intelligenten Risikomanagement beruflich den Rücken frei halten.

Ohne geht es nicht: Berufshaftpflicht

Sinn und Aufgabe einer Berufshaftpflicht-Versicherung ist es, den versicherten Architekten/Ingenieuren Versicherungsschutz für den Fall zur Verfügung zu stellen, dass sie vom Vertragspartner oder dritten Personen wegen Schäden, die diese erlitten haben, in Anspruch genommen werden.

Der Haftpflichtversicherer hat in einem derartigen Fall die Aufgabe zu prüfen, ob die gestellten Ansprüche berechtigt oder unberechtigt sind und die rechtliche Haftungssituation zu bewerten. Stellt sich heraus, dass der Architekt/Ingenieur schuldhaft gehandelt hat, wird der Haftpflichtversicherer den Geschädigten im Rahmen der Vertragsbestimmungen befriedigen, indem er diesem die entstandenen Schäden ersetzt.

Wurde bei der Prüfung festgestellt, dass der Architekt/Ingenieur entweder nicht der Verursacher des Schadens ist oder ihm keine Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, hat der Versicherer die Pflicht, die an den Architekt/Ingenieur gestellten Ansprüche gegebenenfalls auch vor Gericht gegenüber dem Anspruchsteller abzuwehren (Rechtsschutzfunktion).

Mit unserem aktuellen Deckungskonzept für die Berufshaftpflicht-Versicherung tragen wir sehr wesentlich zur Risikominimierung freier Architekten/Ingenieure bei.

Existenzgründung

  • Spezielle Konditionen gerade bei geringen Honorarumsätzen
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Die optimale Absicherung

Das Studium als Architekt ist geschafft. Wer sich nun direkt oder nach dem mehrjährigen Sammeln von Berufserfahrung selbstständig machen möchte, der benötigt neben überdurchschnittlichen Fachkenntnissen auch ein fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen. Dazu kommt die bestmögliche Risikoabsicherung.

Ein Fokus sollte indes auch auf die etwaigen Risiken einer selbstständigen Tätigkeit gelegt werden. Ein mangelnder oder gar fehlerhafter Versicherungsschutz gegenüber Schadenersatzansprüche Dritter kann in den schlimmsten Fällen zum finanziellen Ruin führen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus Personen- als auch aus Sach- und Vermögensschäden.

Zur umfassenden Absicherung sämtlicher Risiken, die sich aus der Berufstätigkeit als Architekt oder Bauingenieur ergeben, steht Ihnen unser Büro zur Verfügung. Als Rahmenvertragspartner der Architekten- und Ingenieurkammer Baden-Württemberg erhalten Sie bei uns attraktive Sonderkonditionen mit Existenzgründungsrabatt sowie weitere Unterstützung.

Baugewerblich Tätige

  • Gezielte Beratung
  • Exclusive Konditionen bei Versicherern
  • Maßgeschneiderte Lösungen

Mehr und mehr Architekten gründen Wohnbau- oder Bauträgerunternehmen an denen sie selbst bzw. deren Ehefrauen beteiligt sind. Der Grund liegt darin, dass Bauvorhaben auf diese Weise nicht nur geplant und realisiert, sondern auch eigenständig vermarktet werden können. Diese Möglichkeit ist wirtschaftlich meist attraktiv, birgt jedoch spezielle Haftungsrisiken. Wir raten Ihnen deshalb dringend, Ihren bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen und anzupassen. 

 

Die Berufshaftpflicht-Versicherung für Architekten deckt lediglich Risiken aus den Ansprüchen sogenannter "Dritter". Sind Sie also als Architekt für ein Bauträgerunternehmen tätig, so stellt ein Käufer seine Ansprüche im Schadenfall nicht direkt an Sie, sondern an das jeweils tätige Unternehmen. Sind jedoch Sie selbst, Ihr Ehepartner oder, manche Versicherer haben auch Angehörige in ihren Bedingungen stehen, an diesem Bauträgerunternehmen beteiligt, Gesellschafter/Geschäftsführer, so kann nicht mehr von einem "Dritten" gesprochen werden und die Ansprüche werden nicht mehr über eine übliche Berufshaftpflicht-Versicherung abgedeckt.

Das bedeutet, dass ohne eine Zusatzvereinbarung keine Deckung für Ihre Tätigkeit als gewerblicher Architekt / Ingenieur besteht.

 

Generalplaner

  • Lösung über Objektversicherungen
  • Mitversicherung der Fachplaner und Sub-Büros

Gerade bei gewerblichen Bauherren besteht ein zunehmendes Bedürfnis, die Planungsaufgaben für ein Bauvorhaben nicht mehr gesondert an den Architekten, den Statiker und einzelne Fachingenieure zu vergeben, sondern vielmehr einen Planer oder eine hierzu gebildete Gesellschaft mit der Erbringung sämtlicher Planungsleistungen zu beauftragen.

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass sich ein mit der Generalplanung beauftragter Architekt über die damit verbundenen zusätzlichen Risiken gegenüber einer Beauftragung mit reinen Architektenleistungen überhaupt nicht bewußt ist. Dies gilt vor allem im Falle einer Beauftragung von Fachingenieuren als Subplaner durch den Architekten/Ingenieur.

Gerät der Fachingenieur in Vermögensverfall, bleibt der Architekt auf dem von ihm überhaupt nicht verursachten Schaden sitzen. Er muß weiter im Verhältnis zu den Fachingenieuren deren Vergütung vorleisten, obwohl der Bauherr - häufig zu Unrecht - Zahlungen zurückhält. Gerade dieser Punkt wird in der Praxis oft übersehen. Ebenso trägt der Architekt das Insolvenzrisiko seines Auftraggebers. Obwohl er von diesem keine Zahlungen mehr erhält, muß er die Rechnungen der Fachingenieure bezahlen.

Unsere Kooperationspartner helfen bei der vertraglichen Ausgestaltung, das Büro OTT löst die versicherungstechnischen Herausforderungen, auch über Objektdeckungen im In- und Ausland unter Einschluß der persönlichen Haftpflicht aller beteiligten Architekten und Fachingenieure.

  

WOLFGANG OTT Freies Versicherungsbüro GmbH

Stuttgarter Straße 36
70469 Stuttgart / Feuerbach 

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